Zuschuss-Darlehen für Existenzgründer und Investoren in Alt- und Neustadt

(22.12.2014)

Stadt verlängert die seit 2007 bzw. 2008 laufenden Richtlinien bis Ende 2016 - Burghausen. Gute Nachricht für Existenzgründer und Investoren in Burghausen: Die Stadt hat kürzlich die Förderung in Form von Zuschuss-Darlehen für die Altstadt und Zentrumsbereiche der Neustadt bis Ende 2016 verlängert. Die Fördersummen können bis zu 30.000 Euro im Altstadtbereich betragen und im Innenstadtbereich bis zu 150.000 Euro, im Einzelfall sogar bis maximal 500.000 Euro. Im Bereich der alten Stadtmauern Bereits seit 2007 gewährt die Stadt Burghausen Zuschuss-Darlehen für Existenzgründer und Investoren im Bereich der alten Stadtmauern in der Altstadt. Orientiert an festen Richtlinien gibt es die Darlehen „zur Gründung eines mittelständischen Einzelhandels-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebs, der zur Belebung der Altstadt dient“. Die Förderung wird bei Gründung und Erweiterung sowie bei Umbau- und Renovierungsmaßnahmen für bewegliche und unbewegliche Investitionen gewährt. Laut der Richtlinie, die im November per Stadtratsbeschluss bis 31. Dezember 2016 verlängert wurde, beträgt die Förderung zwischen 50 Prozent der nachgewiesenen Investitionskosten, mindestens 5.000 Euro bis maximal 30.000 Euro. Im Bereich der Innenstadt Die Stadt Burghausen gewährt seit 2008 nach Maßgabe dieser Richtlinien Investoren zur Gründung oder Erweiterung eines mittelständischen Einzelhandels-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebs sowie Investoren, die gewerbliche Flächen neu errichten und bestehende Gewerbeflächen sanieren, eine Förderung in Form eines Zuschuss-Darlehens. Das Gebiet umfasst das Oval um die Marktler Straße, Pettenkoferstraße, Mehringer Straße, Robert-Koch-Straße bis Ladenzentrum. Die Förderung beträgt 30 % der nachgewiesenen Investitionskosten, mindestens 5.000 € für unbewegliche und bewegliche Wirtschaftsgüter. Nicht gefördert werden Waren, Fahrzeuge und laufende Betriebskosten. Die maximale Förderung für bewegliche Wirtschaftsgüter sowie bauliche Investitionen bis zu einer Höhe von 500.000 € beträgt 150.000 €.Bauliche Investitionen von mehr als 500.000 € werden gefördert nach Einzelfallentscheidung des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Burghausen mbH in Höhe von 30 %, maximal 500.000 €. Weitere Informationen zu den Richtlinien, Geltungsbereichen sowie Antragsformulare

Von: WiföG/mko

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Zuschuss-Darlehen bis zu 30.000 Euro für Existenzgründer im Bereich der Altstadt. (Foto: KommExpert)

Im Innenstadtbereich der Neustadt werden Investoren mit bis zu maximal 150.000 Euro, in Einzelfällen sogar bis zu 500.000 Euro Zuschuss-Darlehen gefördert. (Foto: BTG)